JudikaturOGH

RS0116447 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2006

Auch wenn der Abruf der Bankgarantie durch den Begünstigten allenfalls auf schuldhaftes Fehlverhalten des Garanten zurückzuführen sein sollte, änderte dies nichts an dessen Anspruch auf Aufwandersatz nach §1014 ABGB. Sollte dem Garantieauftraggeber durch eine verschuldete Vertragsverletzung allerdings ein Vermögensnachteil entstanden sein, käme ein vertraglicher Schadenersatzanspruch des Garantieauftraggebers in Betracht.

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