JudikaturOGH

RS0116367 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2002

Ist gegenüber dem Verlassenschaftsgericht das Bestehen und der Inhalt einer behaupteten Substitution nicht ausreichend nachgewiesen, hat die Ausstellung einer Amtsurkunde nach §178 AußStrG ohne Hinweis auf ein Substitutionsband zu erfolgen; derjenige, der sich auf eine Substitution zu seinen Gunsten beruft, hat dann den Klageweg zu beschreiten.

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