Gegenüber der gemeinnützigen Bauvereinigung ist gemäß § 17 Abs 1 WGG der ausscheidende Mieter, also auch ein gemäß § 14 MRG eingetretener Mieter bzw dessen Erbe anspruchsberechtigt.
… Anspruchsberechtigt nach § 17 Abs 1 WGG ist, wie bereits das Berufungsgericht richtig ausgeführt hat, nur der scheidende Mieter (vgl RIS Justiz RS0116682; Prader/Pittl , WGG 1.04 § 17 Rz 12). [13] 3. Die Klägerin kann ihr Begehren daher nicht erfolgversprechend damit begründen, dass sie…
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