3Ob82/16d—OGH Entscheidung
14. Juni 2016
…nach § 68 EheG kommt die zur „Anspannung“ Unterhaltspflichtiger entwickelte Rechtsprechung sinngemäß zur Anwendung (8 Ob 63/02a; RIS Justiz RS0116388). Fest steht, dass die Klägerin schon zum Zeitpunkt, ab dem sie Unterhaltsleistungen begehrt, eine Vollzeitbeschäftigung mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.200 EUR finden hätte…