JudikaturOGH

RS0116346 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. April 2002

Aufgrund der unterschiedlichen sachlichen Rechtfertigung ist zwischen der Lehrzeitanrechnung nach §28 BAG und der (hier zu beurteilenden) Lehrzeitverkürzung gemäß §6 Abs6 BAG zu unterscheiden. In den Fällen verkürzter Lehrzeit sind die für die Regelausbildung vorgesehenen Entschädigungssätze für die einzelnen Lehrjahre auf die (den Lehrjahren inhaltlich entsprechenden) Ausbildungsperioden (§ 3 VO BGBl II Nr 201/1997) zu beziehen.

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