JudikaturOGH

RS0116379 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. April 2002

Wird vom Gesetzgeber eine Anpassung an nicht absehbare künftige Verhältnisse unter Hinweis auf Konsumentenschutzbestimmungen anerkannt (§178f VersVG), so sind die festgesetzten Umstände ("Faktoren") ex ante betrachtet nicht nur sachlich gerechtfertigt, sondern auch dem Verbraucher grundsätzlich im Sinne des § 6 Abs 2 Z 3 KSchG zumutbar.

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