RS0116376 – OGH Rechtssatz
§ 178f Abs 2 VersVG soll nach den Erläuternden Bemerkungen ausdrücklich jedenfalls eine Konsumentenschutzbestimmung konkretisieren. Es ist davon auszugehen, dass ex ante dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Vertragsbestimmungen hier abschließend geregelt werden.