JudikaturOGH

RS0116316 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juni 2009

Die in § 2 Abs 1 UVG normierte Voraussetzung des gewöhnlichen Inlandsaufenthaltes ist in Ansehung jener Kinder, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft wohnen, gemeinschaftsrechtswidrig (siehe Urteil des EuGH vom 5.2.2002, C-255/99).

Die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes in einen solchen Mitgliedstaat stellt keinen Einstellungsgrund nach § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG dar.

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