JudikaturOGH

RS0116301 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2021

Wenn mit der alsbaldigen Schaffung einer Sachlage zu rechnen ist, bei der die bewilligte Zwangsverwaltung ohnedies nach § 6 Abs 3 Z 3 MRG bald einzustellen sein würde, kann der Exekutionsantrag ungeachtet der abgelaufenen Frist abgewiesen werden (so bereits MietSlg 40.259).

Rückverweise