JudikaturOGH

RS0116089 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2023

Ein Beschluss eines Oberlandesgerichtes, mit welchem eine Auslieferung gemäß § 33 ARHG für zulässig erklärt wurde, ist mangels funktioneller Grundrechtsrelevanz (auch) mittels Grundrechtsbeschwerde nicht bekämpfbar.

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