Es entspricht dem auch dem Sozialversicherungsrecht innewohnenden Versicherungsprinzip, dass nicht aus jeder Beitragsleistung ein Leistungsanspruch erwächst.
…von Sozialversicherungsbeiträgen, die nicht zu einer Sozialversicherungsleistung führen, ist dem österreichischen Sozialversicherungsrecht fremd und ergibt sich auch nicht aus § 269 ASVG (RIS Justiz RS0116064 [T2]). 4.2 Die Abkommen über die soziale Sicherheit verfolgen ihrerseits den Zweck, die im Hinblick auf ihre Gebietsbeschränktheit bei Auslandsbeziehungen eingeschränkten innerstaatlichen Gesetzgebungen auszudehnen…
…85 = SZ 58/40 = ZAS 1987/2, Petrovic). Bereits mehrfach hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, dass nicht aus jeder Beitragsleistung ein Leistungsanspruch erwächst (RIS-Justiz RS0116064) und dass das Gesetz im Fall des Nichtbestehens eines Leistungsanspruchs auch keine Rückerstattung der Beiträge vorsieht (RIS-Justiz RS0102041). Eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502…
…dem ASVG immanent und in dem den Sozialversicherungsgesetzen innewohnenden Versicherungsprinzip begründet (10 ObS 279/00b; 10 ObS 7/02f = SVSlg 48.098 = SVSlg 48.576; RIS Justiz RS0116064). Auch eine Rückerstattung der Beiträge sieht das Gesetz in einem solchen Fall nicht vor (SSV NF 10/10; RIS Justiz RS0102041). Eine erhebliche Rechtsfrage iSd…
…vom Sozialversicherungsträger zu erbringenden Leistungen nicht automatisch Beitragsleistungen in gleicher Höhe gegenüber stehen müssen (vgl jüngst VfGH G 197/2023 Rz 206; auch RS0116064), dient das Wochengeld im GSVG nicht dem Ersatz des beim Versicherten eingetretenen Ausfalls des Entgelts, sondern der Bezahlung einer die Versicherte entlastenden betriebsfremden Kraft (10…
…nicht jede zu Beiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung verpflichtete Person einen Anspruch darauf, jede im Gesetz vorgesehene Leistung in Anspruch nehmen zu können (RIS Justiz RS0116064 [T1]), also beispielsweise nicht nur die Alterspension, sondern auch eine Versicherungsleistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit, der vom Gesetz als Ausnahme- und nicht als…
…werden muss, dass es in manchen Fällen trotz Leistung von Pflichtbeiträgen zu keiner Versicherungsleistung kommt (vgl 10 ObS 9/05d uva; RIS Justiz RS0116064, RS0102041; VfSlg 15.859, 14.842, 12.739 ua; VwGH, 5. 11. 2003, Zl 2002/08/0002; 4. 4. 2002, Zl …
…Daraus folgt, dass es in manchen Fällen trotz Leistung von (höheren) Pflichtbeiträgen zu keiner (höheren) Versicherungsleistung kommt (VfGH B 111/09 mwH; RIS Justiz RS0116064; RS0102041; 10 ObS 69/16v, SSV NF 30/46). 8.2 Eine Prozesspartei hat kein subjektives Recht darauf, dass der Oberste Gerichtshof beim…
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