JudikaturOGH

RS0116084 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2002

Die Verjährung des Schadenersatzanspruches wegen rechtswidriger Versteigerung beginnt jedenfalls mit Erteilung (und grundverkehrsbehördlicher Genehmigung) des Zuschlags, woran auch ein Überbot im Sinne der §§ 195 ff EO nichts ändert.

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