RS0116017 – OGH Rechtssatz
Die Einschränkung der Exekution nach §41 Abs 2 EO hat nicht nur dann stattzufinden, wenn innerhalb eines Exekutionsverfahrens Überdeckung erzielt wurde, sondern auch, wenn aufgrund desselben Exekutionstitels zur Hereinbringung derselben Forderung mehrere Exekutionen bewilligt und vollzogen wurden und so in summa eine Überdeckung zustandekam.