JudikaturOGH

RS0076403 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 2001

Wenn daher der Vermieter selbst die Durchführung von Erhaltungsarbeiten anstrebt und dafür eine Mietzinserhöhung nach §§18 ff MRG verlangt, ist die Unwirtschaftlichkeit der Erhaltungsarbeiten nicht zu prüfen.

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