RS0115836 – OGH Rechtssatz
Eine endgültige Unterhaltsfestsetzung in Höhe der vorläufigen, der die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach § 382a EO auf Gewährung eines vorläufigen Vorschusses folgt, verwandelt einen "unechten Titelvorschuss" nach § 4 Z 5 UVG nicht in einen Titelvorschuss nach § 4 Z 1 UVG.