JudikaturOGH

RS0115677 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2001

Die Bestellung des Geschäftsführers der beklagten Partei zum Vorstandsvorsitzenden der Stiftung bedeutet, so die Interessen der Stiftung und jene der beklagten Partei gleichlaufend sind, keine "Zuwendung eines Vorteils" iS des § 39 Abs 4 GmbHG.

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