JudikaturOGH

RS0115698 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 2024

Tritt erst durch Vertragsübernahme ein Unternehmer einem Verbraucher als Vertragspartner gegenüber, dann können auch nachträglich dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Klauseln (hier: ein Aufrechnungsverbot) ex lege unwirksam werden.

Ein allgemeines Aufrechnungsverbot wird nur in dem in § 6 Abs 1 Z 8 KSchG genannten Umfang unwirksam.

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