RS0115579 – OGH Rechtssatz
Das Entstehen eines neuen Krankengeldanspruches im Sinne des § 139 Abs 4 ASVG hat den Eintritt eines neuen Versicherungsfalles der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Voraussetzung. Dazu ist es erforderlich, dass eine zuvor bestandene Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit wegfällt.