JudikaturOGH

RS0115604 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 2001

Im § 26 MRG wird auf die Erhöhung des Hauptmietzinses nach §§ 18 ff MRG nicht Bedacht genommen. Es handelt sich dabei um eine planwidrige Unvollständigkeit der gesetzlichen Regelung.

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