JudikaturOGH

RS0127083 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2015

ASVG  §144 Abs3:

Ist ein Patient nicht krankenversichert, oder handelt es sich um einen Asylierungsfall iSd § 144 Abs 3 ASVG, weil die Unterbringung überwiegend öffentlichen Interessen der Gefahrenabwehr und nicht den Behandlungsinteressen des untergebrachten Patienten dient, sind die Kosten der Unterbringung nicht vom Krankenversicherungsträger zu tragen.

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