RS0115597 – OGH Rechtssatz
Wird durch eine Vereinbarung über die Errichtung eines Gebäudes, die mit dem Grundstückseigentümer gesondert vom Baurechtsvertrag getroffen wurde, in die Rechte von Bauberechtigten eingegriffen, so hat dies nur zur Folge, dass sie die Entfernung des Gebäudes verlangen können.