JudikaturOGH

RS0115491 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2001

Unterlässt ein Gericht die Anfechtung einer Norm beim VfGH, dann kann dagegen keine Partei ein Rechtsmittel ergreifen; mangels Anfechtung kommt auch eine Unterbrechung iSd § 62 Abs 3 VfGG nicht in Frage.

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