JudikaturOGH

RS0115343 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juli 2001

Das rund 2 Jahre vor der Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen vom Unterhaltspflichtigen in einem Exekutionsverfahren zur Hereinbringung von Unterhaltsforderungen abgegebene (negative) Vermögensverzeichnis im Sinne des § 47 Abs 2 EO sagt noch nichts darüber aus, dass eine Unterhaltsexekution im Zeitpunkt der Beschlussfassung erster Instanz aussichtslos gewesen wäre.

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