JudikaturOGH

RS0115549 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 2025

Weil die Niederschrift der Geschworenen eine kurze Begründung für ihre Beweiswürdigung darstellt, kann sie nicht gleichzeitig deren Gegenstand bilden. Obwohl sie dem Hauptverhandlungsprotokoll anzuschließen ist (§ 332 Abs 6 StPO) und solcherart zu "den Akten" gehört, kann eine Tatsachenrüge (Z 10a) darauf nicht gegründet werden.

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