Gegen einen Abänderungsausspruch des Berufungsgerichtes nach § 508 Abs 3 ZPO ist ein Rekurs des Revisionsgegners unzulässig.
Rückverweise
…§ 505 Abs 4 ZPO bzw in der Beantwortung einer ordentlichen Revision geltend gemacht werden (2 Ob 151/02y; RIS Justiz RS0115272). Die Stellungnahme der Klägerin ist ebenfalls zurückzuweisen, weil jeder Partei nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zusteht und eine weitere Äußerung (hier [auch] zur Revisionsbeantwortung…