JudikaturOGH

RS0115258 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2022

Bei der medizinischen Hauskrankenpflege steht die Sachleistungsgewährung im Vordergrund. Wenn der Krankenversicherungsträger diese Sachleistung tatsächlich nicht erbringen kann, besteht für den Versicherten die Möglichkeit, sich diese Leistungen auch privat auf seine eigenen Kosten zu besorgen und dafür vom Krankenversicherungsträger Ersatz zu verlangen.

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