RS0115354 – OGH Rechtssatz
Für die Zuerkennung einer unbefristeten Pension muss eine die gesetzliche Befristung (24 Monate) übersteigende Dauer der Berufsunfähigkeit feststehen. Bestehen Chancen auf eine Besserung des Leidenszustandes, kann von dauernder Invalidität keine Rede sein.