"Sowieso-Kosten" sind Kosten, die zwar im Zuge der Mängelbehebung anfallen, aber die Herstellung eines mangelfreien Werks von vornherein - insbesondere auch ohne Warnpflichtverletzung - erfordern.
Rückverweise
…Erfolg nicht erreichbar ist ( Reischauer in Rummel , ABGB³ § 932 Rz 20l ff; 1 Ob 132/15s; RIS Justiz RS0115106, RS0117792 ua). Von Sowieso Kosten in diesem Sinn kann bei Beurteilung eines vertraglich vereinbarten Ausbildungskostenersatzes natürlich keine Rede sein. Damit im Zusammenhang können sich daher…
…Grunde nach ausging (§ 500a ZPO). [77] 5.3.3 In diesem Zusammenhang ist auf den in der Berufung ausgeführten Einwand der „Sowieso-Kosten“ (RS0115106; RS0117792) einzugehen: Bei den aufgrund des falschen Befunds angefallenen Aufwendungen rund um die Sanierung der Dusche handelt es sich schon deshalb nicht um „Sowieso…