JudikaturOGH

RS0115106 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 2023

"Sowieso-Kosten" sind Kosten, die zwar im Zuge der Mängelbehebung anfallen, aber die Herstellung eines mangelfreien Werks von vornherein - insbesondere auch ohne Warnpflichtverletzung - erfordern.

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