Die §§ 43 ff VersVG sind auf (bloße) Angestellte des Versicherers nur dann analog anzuwenden, wenn diese mit Zustimmung oder allenfalls Duldung des Versicherers nach außen wie ein Vertreter auftreten.
Rückverweise
…worden war -, gemäß § 43 Abs 2 Z 1 VersVG befugt gewesen (vgl 7 Ob 97/01f; RIS Justiz RS0115097). Die beklagte Partei hat einer solchen Ausweitung in der Folge anlässlich ihrer Polizzenausstellung nicht widersprochen. Eine solche Vollmacht kann auch konkludent erteilt werden (RIS Justiz…