JudikaturOGH

RS0115339 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2006

Mangels ausdrücklicher Vereinbarung ist der exekutive Erwerb der vom Makler für den (vormaligen Eigentümer) zum Kauf angebotenen Liegenschaft kein zweckgleichwertiges Geschäft iSd § 6 Abs 3 MaklerG.

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