JudikaturOGH

RS0115017 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 2001

Nach freihändigem Verkauf einer vom Gemeinschuldner bewohnten Liegenschaft kommt es zu keiner Besitzeinweisung des Käufers gemäß § 156 Abs 2 EO sondern ist § 5 Abs 3 KO anwendbar.

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