JudikaturOGH

RS0115023 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juni 2009

§ 13 Abs 1 AHG als lex specialis setzt in Bezug auf Geheimhaltung § 79 DSt außer Kraft; nur die in Abs 2 und Abs 3 des § 13 AHG angeführten Fälle gewährleisten die Wahrung des Amtsgeheimnisses außerhalb des Rechtsstreites. Der Übermittlung eines Disziplinaraktes an das Prozessgericht in Amtshaftungssachen steht ein Geheimhaltungsgebot nicht entgegen.

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