6Ob243/15a—OGH Entscheidung
23. Februar 2016
…auch auf Altstiftungen anzuwenden seien, ist dem entgegenzuhalten, dass die dargestellten Entscheidungen keine Rechtsprechungsänderung, sondern nur eine konsequente Fortschreibung der bisherigen Judikatur darstellten (RIS Justiz RS0115030). Im Übrigen kann keinem Zweifel unterliegen, dass Rechtsprechungsänderungen grundsätzlich auch auf Altfälle anzuwenden sind (vgl RIS Justiz RS0109026; Kodek in Rummel/Lukas ABGB 4 §…