18R171/14x—LG Wr. Neustadt Entscheidung
31. März 2015
…man jedoch davon aus, dass der gegenständliche Vorplatz nicht von der Wegehalterhaftung erfasst ist (vgl. zu Hofflächen etwa RIS-Justiz RS0109222; sh. weiters RIS-Justiz RS0115172), scheitert eine Haftung der Zweitbeklagten daran, dass die Klägerin ein Verschulden von Organen oder Repräsentanten der Zweitbeklagten ebenso wenig behauptet hat wie die Voraussetzungen für…