RS0115483 – OGH Rechtssatz
Inwieweit durch die geplante Errichtung einer Wohnhausanlage mit 48 Wohneinheiten und 58 Pkw-Abstellplätzen eine unzulässige Erweiterung der Wegservitut vorliegt (§ 484 ABGB), was von der Antragstellerin im Rechtsmittel vor Allem releviert wird, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und entzieht sich deshalb regelmäßig einer Beurteilung als erhebliche Rechtsfrage.