JudikaturOGH

RS0114874 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 2001

Die Eigentümer von auf acht Liegenschaften errichteten Reihenhäusern stehen zueinander in Ansehung der Heizungsanlage in einer Gemeinschaft, auf die die Bestimmungen der §§ 825 ff ABGB analog anzuwenden sind.

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