JudikaturOGH

RS0037978 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. September 2024

Für den Abschluss eines Schenkungsvertrags auf den Todesfall genügt eine nach § 69 Abs 1 NO beglaubigte Vollmacht, sofern in der Vollmacht der rechtsgeschäftliche Vorgang genannt ist.

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