3Ob86/16t—OGH Entscheidung
24. August 2016
…geltend gemacht werden. Es entspricht herrschender Auffassung, dass ein einmal erloschener Unterhaltsanspruch nicht wieder aufleben kann (1 Ob 303/00s mwN; RIS Justiz RS0114621). Die Verwirkung, die nicht von selbst eintritt, ist vom Verpflichteten klage- oder einredeweise geltend zu machen (SZ 43/196; Gitschthaler EuPR § 74…