RS0114782 – OGH Rechtssatz
Das durch § 36 Abs 13 (und auch Abs 12) TabMG 1996 statuierte Verbot einer Rabattgewährung durch einen Einzelverschleißer ist sachlich gerechtfertigt, durch den Gesetzesvorbehalt des Art 6 Abs 1 StGG gedeckt und daher nicht verfassungswidrig.