JudikaturOGH

RS0114614 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2001

Eine zeitlich befristete oder sonst vorübergehende Beschäftigung eines in Österreich wohnhaften Arbeitnehmers durch einen österreichischen Arbeitgeber fällt auch dann als Entsendung im Sinne des § 3 Abs 2 lit d ASVG unter den Schutz des IESG, wenn der Arbeitnehmer weder vorher bei diesem Arbeitgeber in Österreich beschäftigt war, noch für die Zeit nach dem Auslandseinsatz eine derartige Beschäftigung vorgesehen ist (Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung 9 ObS 32/93 = SZ 67/41 im Hinblick auf die Entscheidung des VwGH vom 28.Oktober 1997, 95/08/0293).

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