Hat bei einer öffentlich-rechtlichen juristischen Person ein Organ die Entlassung zu beschließen, ist die Kenntnis dieses Organs maßgeblich; die Kenntnis eines einzelnen Mitgliedes des Organs genügt nicht.
Rückverweise
…Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass es für die Frage der Kenntnis des Auflösungsgrundes auf den Wissensstand des Aufsichtsrats ankomme, bedarf daher keiner Korrektur (vgl auch RS0021588 ; RS0114477 ). Warum die unterlassene Berichterstattung eines Vorstandsmitglieds an den Aufsichtsrat über das mögliche Vorliegen eines Auflösungsgrundes bei einem Vorstandskollegen zu einem Verzicht auf das Auflösungsrecht führen…
…es hingegen auf die Kenntnisnahme durch das Organ an, das die Entlassung zu beschließen hat; (selbst) die Kenntnis einzelner Mitglieder dieses Organs genügt nicht (RS0021588; RS0114477; RS0029273). Zudem ist bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Entlassung oder Kündigung durch juristische Personen allgemein darauf Bedacht zu nehmen, dass die Willensbildung in der…
…Organs einer juristischen Person maßgeblich ist, das die Entlassung zu beschließen hat; die Kenntnis bloß einzelner Mitglieder des Organs genügt nicht (s RIS Justiz RS0021588; RS0114477; 8 ObA 220/99g). 4. Dass dem Kläger in der Folge Gelegenheit zur Stellungnahme und Besprechung der weiteren Vorgehensweise gegeben wurde, ist für…