2Ob89/23m—OGH Entscheidung
25. Juli 2023
…ErbRÄG 2015, iVm § 42 ABGB) genannten ehelichen und unehelichen Kindern, Enkeln und Urenkeln nur die leiblichen sowie die Adoptivkinder zu verstehen sind (RS0114530). Da die Klägerin nicht die leibliche Tochter des Erblassers sei, sei sie überhaupt nicht pflichtteilsberechtigt. [26] 7.3.1. Nach § 763 erster Halbsatz ABGB…