JudikaturOGH

RS0114538 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2000

Der Kostenersatzanspruch nach § 10 ZPO kommt sowohl zur Anwendung, wenn der Prozessgegner die Bestellung des Kurators ausdrücklich beantragt hat, als auch dann, wenn durch seine Prozesshandlung die Mitwirkung eines bereits von einem anderen Gericht bestellten Kurators veranlasst wurde.

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