JudikaturOGH

RS0114484 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juli 2020

Ein nach § 176 Abs 1 Z 4 ASVG den Arbeitsunfällen gleichgestellter Unfall liegt vor, wenn sich dieser im Zusammenhang mit der Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Arbeitsverpflichtung ereignet. Die Erfüllung einer bloß privatrechtlichen oder ethischen Verpflichtung begründet keinen Unfallversicherungsschutz nach § 176 Abs 1 Z 4 ASVG.

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