RS0114365 – OGH Rechtssatz
Auch durch die zwischen dem Sozialhilfeträger und der Pflegebedürftigen einerseits und der Heimträgerin andererseits getroffene Vereinbarung über die direkte Verrechnung (eines Teiles) der reinen Pflegekosten außerhalb der Kosten der Unterbringung (Hotelleistungen) kann ein von der gesetzlichen Bestimmung des § 13 BPGG abweichendes Ergebnis nicht herbeigeführt werden.