JudikaturOGH

RS0114330 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2025

Für den Rechtsmittelausschluss bedeutet es keinen Unterschied, ob das Rekursgericht in Erledigung eines Rechtsmittels oder unmittelbar über die Ersatzpflicht für Sachverständigengebühren (§ 2 Abs 2 letzter Satz GEG) entschieden hat. In beiden Fällen liegt eine unanfechtbare Entscheidung im Kostenpunkt vor.

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