Im Falle der Aufhebung des Konkurses nach § 196 Abs 1 KO hat bei Vorliegen der in § 138 Abs 2 KO genannten Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung stattzufinden.
Rückverweise
…das gemäß § 138 IO nachträglich zu verteilen ist, sodass es ungeachtet der Aufhebung des Verfahrens nur bedingt der freien Verfügung des Schuldners unterliegt (RS0114344). Durch Anordnung der Nachtragsverteilung wird eine planwidrige Unvollständigkeit des vorangegangenen Verwertungsverfahrens saniert (8 Ob 93/18m). 3.1 Die Forderung des Schuldners gegen…
…2 Rz 375 f) ausdrücklich nicht gefolgt und judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass Nachtragsverteilungen auch nach Annahme des Zahlungsplans zulässig sind (RIS Justiz RS0114344 mwN; 8 Ob 232/00a; 8 Ob 1/08t; 8 Ob 65/16s; 8 Ob 104/18d…
des Schuldners auf Übertragung des Eigentums an der Liegenschaft fällt in die Konkursmasse. Kommt es wegen des nachträglichen Bekanntwerdens dieses Anspruchs zu einer Nachtragsverteilung (vgl RS0114344), ist - sofern der Schuldner die ihm nach Aufhebung des Konkurses übereignete Liegenschaft weiterverkauft hat - der vom Schuldner erlöste Kaufpreis der Nachtragsverteilung zu unterziehen. Er ist…
…von der über die Quote hinausgehenden Verbindlichkeiten befreit wird - bei Vorliegen der in § 138 Abs 2 KO genannten Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung stattzufinden (RIS-Justiz RS0114344). Die Nachtragsverteilung nach Eintreten der Restschuldbefreiung wurde damit im Zahlungsplanverfahren für zulässig erklärt. Zuletzt hat der OGH an dieser Auffassung in der Entscheidung 8 Ob…