JudikaturOGH

RS0114344 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2020

Im Falle der Aufhebung des Konkurses nach § 196 Abs 1 KO hat bei Vorliegen der in § 138 Abs 2 KO genannten Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung stattzufinden.

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