JudikaturOGH

RS0114420 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2000

Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung einer Umbuchung oder Überrechnung nach § 215 Abs 4 BAO durch den Masseverwalter ist der umgebuchte bzw überrechnete Betrag der Masse auszuzahlen.

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