JudikaturOGH

RS0114443 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2000

Die durch die Einführung des BPGG bewirkte "Systemänderung" führt zur ergänzenden Vertragsauslegung eines zuvor abgeschlossenen Vergleiches.

Auf die Pensionsversicherungsanstalt können Ansprüche der Geschädigten nur insoweit übergehen, als sie bei dieser im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Legalzession des § 16 BPGG noch vorhanden waren beziehungsweise im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (wieder) bestehen. Dabei sind die bei Vergleichsabschluss geleisteten Pflegegeldbeträge zu berücksichtigen, über welche die Geschädigte bei Wegfall des Pflegegeldes nach dem Vorarlberger Behindertengesetz und Inkrafttreten des BPGG wieder verfügen konnte, und zwar 14-mal jährlich.

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