JudikaturOGH

RS0114342 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2001

Dem Mieter ist die Herabsetzung des Hauptmietzinses im Wege eines angemessenen Ausgleiches gemäß § 30 UStG 1994 aus Anlass des Verlustes der Vorsteuerabzugsberechtigung für Ärzte ab Anfang 1997 zu versagen.

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